FÜR IHR KIND NUR DAS BESTE!
ELTERN WERDEN IST NICHT SCHWER, ELTERN SEIN DAGEGEN …
Neben aller Freude über den Nachwuchs beginnt nun auch eine Zeit der Verantwortung und des Kümmerns. Kinder brauchen – dies ist unlängst bekannt – viele Dinge: Ein liebevolles Zuhause, frühestmögliche Förderung, fürsorgliche Eltern uvm.
Eine wichtige Aufgabe der Eltern ist die Vorsorge, denn auch in jungen Jahren können unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Bei Krankheit oder einem Unfall möchten Sie Ihr Kind sicher bestens versorgt wissen – ohne kassenspezifische Einschrän- kungen, Selbstbehalte oder Finanzierungsängste bei fehlender Kostenübernahme.
Um Ihnen diese Sorgen zu nehmen, bieten wir Ihnen mit dem Kinderprodukt „Drei kleine Mäuschen“ eine optimale Versorgung im Krankheitsfall.
PASSEN UNSERE ZU IHREM MÄUSCHEN?
Unsere Mäuschen passen zu jedem Kind – schon ab der Geburt – das unter dem Schutz einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) steht. In der Regel sind Kinder ja über die Eltern in der GKV mitversichert.
Mäuschen 1:
Das ist unser erstes Mäuschen. Es kümmert sich um die Absicherung für den Fall eines Krankenhausaufenthaltes. Da Kinder nicht gerne ohne ihre Eltern sind, werden von ihm die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils im Krankenhaus übernommen. Damit man auch schnell und ungestört gesund wird, dürfen der kleine Patient und seine Mama oder sein Papa in einem Einzelzimmer übernachten. Und weil die Eltern ihr Kind in den richtigen Händen wissen wollen, erfolgt die Behandlung durch einen Privatarzt – das kann auch ein teurer Spezialist sein.
Aufenthalt im Krankenhaus
• Unterbringung im Einbettzimmer • Behandlung durch einen Privatarzt • Rooming-in für ein Elternteil bis zum 16. Lebensjahr Ihres Kindes • Ambulante Operationen • Freie Krankenhauswahl • Ärztliche Zweitmeinung zu einer stationären Heilbehand- lung (zum Beispiel bei einer angeratenen Operation) |
Beiträge:
0 – 14 Jahre: 4,55 Euro mtl. 14 – 21 Jahre: 9,17 Euro mtl. |
LEISTUNGSBEISPIEL Mäuschen 1
Behandlung durch einen Spezialisten
Töchterchen Emma leidet seit langem unter einem angeborenen Herzfehler. Zusammen mit ihrer Mutter besuchte sie viele verschiedene Ärzte, aber keine Behandlung und keine Therapie hat geholfen. Durch einen Bekannten erfährt Frau Huber von einer speziellen Operationsmethode. Diese wird jedoch nur von einem Spezialisten in Deutschland durchgeführt, der nur Privatpatienten behandelt. Da Frau Huber eine Krankenzusatzversicherung für Ihre Tochter Emma abgeschlossen hat, kann sie von ihm behandelt werden. Auch die freie Krankenhauswahl ist ein Be- standteil ihrer Zusatzversicherung.
Mäuschen 2:
Unser zweites Mäuschen sorgt für schöne Zähne. Denn nichts ist schöner als das Lächeln des eigenen Kindes. Und damit das Lächeln auch schön bleibt, müssen die Zähne schließlich gerade sein. Sollten die kleinen Zähnchen dennoch schief wachsen, benötigt das Kind eine kieferorthopädische Behandlung. Und weil die sehr teuer werden kann, gibt das kleine Mäuschen einen Zu- schuss. Die Zahnspange soll – sofern möglich – nicht auffallen. Daher möchte man auf eine höherwertige Ausführung zurückgreifen, deren Brackets durchsichtig sein sollen. Eine jährliche Reinigung der Beißer ist auch noch mit dabei! Klingt doch super, oder?
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Mäuschen 3
Das dritte Mäuschen ist gerne experimentierfreudig. Und zwar dann, wenn die Schulmedizin nicht mehr weiter weiß. Dann sorgt es nämlich dafür, dass der kleine Patient an alternativen Heilmethoden teilnehmen kann. Sei es Akupunktur, Osteopathie oder chiropraktische Behandlungen, das kleine Mäuschen lässt nichts unversucht.
Heilpraktiker
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Beiträge:
0 – 19 Jahre: 9,89 Euro mtl. |
LEISTUNGSBEISPIEL Mäuschen 3Jahrelang litt die jüngste Tochter Alina von Frau Unger an schlimmen Kopfschmerzen. Sie hat viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und kein Medikament führte zur Linderung. Auf Empfehlung haben Frau Unger und ihre Tochter einen Heilpraktiker aufgesucht. Dieser konnte ihrer Tochter helfen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker, noch die verschriebenen Medikamente. Da Frau Unger eine private Zusatzversicherung für ihre Tochter abgeschlossen hat, bekommt sie einen Teil der Kosten von dieser erstattet. |